Häufige Fragen

header faq

 

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern?

    Der normale Behandlungsbeginn liegt zwischen 9 und 12 Jahren. Mädchen sind den Jungen in der Entwicklung meist 1 - 2 Jahre voraus, so dass bei Mädchen oft mit 9 oder 10 Jahren begonnen wird, bei Jungen erst mit 11 oder 12 Jahren.

    In einigen Fällen sind Frühbehandlungen schon im Alter von 6 - 7 Jahren sinnvoll, besonders bei extremen Fehlstellungen oder Kreuzbissen. In der Regel erkennt Ihr Hauszahnarzt bei den zahnärztlichen Kontrollen diese Fehlstellungen und verweist Ihr Kind schon in einem früheren Alter in die kieferorthopädische Fachpraxis zu einer ersten Untersuchung.

  • Benötigt man eine Überweisung vom Zahnarzt?

    "Nein". Sowohl für Privatpatienten als auch für Patienten der gesetzlichen Krankenkasse ist keine Überweisung zum Kieferorthopäden notwendig.

  • Was ist denn ein Kieferorthopäde?

    Die offizielle Bezeichnung für einen Kieferorthopäden ist "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie". Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie studiert man zuerst Zahnmedizin. Nach dem Abschluss mit dem Staatsexamen als Zahnarzt folgt eine vierjährige Weiterbildung. In dieser Zeit arbeitet man 1 Jahr allgemeinzahnärztlich, mindestens 1 Jahr in der kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik und 2 Jahre in einer weiterbildungsberechtigten kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxis. Am Ende dieser 4 Jahre muss eine Fachzahnarztprüfung absolviert werden, bei der man praktische Erfahrungen und umfangreiches theoretisches Wissen nachweisen muss.

    Fachzahnärzte für Kieferorthopädie arbeiten in der Regel nur noch in ihrem Spezialgebiet - der Kieferorthopädie- , auch wenn sie die allgemeinzahnärztlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel das Legen von Füllungen und Extrahieren von Zähnen gelernt haben.

    Grundsätzlich darf jeder normale Zahnarzt - auch ohne Fachzahnarztausbildung - kieferorthopädisch behandeln. Es bleibt jedoch zu überlegen, ob ein Zahnarzt, der keine Weiterbildung hat und der auch die anderen Teilgebiete der Zahnmedizin abdeckt, die gleiche Erfahrung und Qualität bieten kann wie ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

    Durch viele Zusatzbezeichungen (Master of Science Kieferorthopädie, Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie) wird es den Patienten schwer gemacht einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu finden. Hilfreich ist dabei das Verzeichnis der Fachzahnärzte der Kieferorthopädie des Berufsverbandes der deutschen Kieferorthopäden.

  • Zahlen die Krankenkassen die kieferorthopädische Behandlung?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Grundversorgung einer kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Jugendliche, wenn eine mittelschwere oder schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt (KIG 3 - 5). Die Einstufung in die "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 - 5)" erfolgt durch den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nach eingehender Untersuchung.

    Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte dabei nur einen Anspruch auf eine "notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung, nicht aber auf eine modernste, effektivste oder ästhetische kieferorthopädische Behandlung.

    Leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen (KIG 1 - 2) auch wenn deren Behebung medizinisch sinnvoll ist sowie kosmetische Korrekturen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

    Für erwachsene Patienten wird eine Grundversorgung der kieferorthopädischen Behandlung nur in wenigen Ausnahmefällen übernommen und zwar wenn eine so schwere Zahn- und Kieferfehlstellung vorliegt, so dass eine kombinierte kieferorthopädisch/kieferchirurgische Behandlung notwendig wird.

    Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel eine notwendige kieferorthopädische Behandlung, wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist.. Einstufungen in kieferorthopädische Indikationsgruppen - wie bei der gesetzlichen Krankenkasse - gibt es hier nicht. Die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenkasse ist jedoch sehr von Ihrem abgeschlossenen Versicherungstarif abhängig.

    Die Beihilfe richtet sich seit einiger Zeit nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen, so dass der beihilfeberechtigte Patient mit privaten Zuzahlungen rechnen muss, da häufig nur der private Kostenträger kieferorthopädische Leistungen erstattet, nicht aber die Beihilfe.

  • Herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange, kann ich mir das aussuchen?

    Leider nein, denn beiden Arten von Zahnspangen heben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder in Kombination eingesetzt.

    Herausnehmbare Zahnspangen können dabei Aufgaben übernehmen, die feste Zahnspangen nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Zahnspangen lässt sich zum Beispiel das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. Mit einer festsitzenden Apparatur dagegen lassen sich Zähne gezielt und kontrolliert in fast jede beliebige Richtung körperlich, d. h. ohne Kippung bewegen.

  • Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

    "Jein". Bei einer kieferorthopädischen Behandlung werden Zähne bewegt. dafür muss Kraft aufgebracht werden. Dieses haben die Zähne erstmal nicht so gerne, sie müssen sich erst an die Druck- und Zugkräfte gewöhnen. Deshalb ist es nach dem Einsetzen einer festen Zahn-spange oder nach einem Bogenwechsel normal, dass man ein leichtes Druckgefühl verspürt, besonders, wenn man harte Speisen kaut. Diese Reaktion ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Für manche ist es ein leichtes Spannungsgefühl, für andere Schmerz. Auch kann anfänglich die Mundschleimhaut von Lippe, Zunge oder Wange irritiert werden Nach etwa zwei Tagen haben sich die Zähne an die Behandlung gewöhnt und die Beschwerden lassen deutlich nach.

  • Schädigt eine festsitzende Zahnspange die Zähne?

    "Nein". Eine festsitzende Zahnspange schädigt die Zähne nicht, wenn sie fachgerecht eingesetzt wurde, regelmäßig überprüft wird und eine optimale Zahnpflege seitens des Patienten durchgeführt wird.

    Karies, Entkalkungen (weiße Flecken) und Zahnfleischentzündungen entstehen nur durch eine unzureichende Mundhygiene. Während der Behandlung mit einer festen Zahnspange ist die Zahnpflege schwieriger und zeitaufwändiger. Unsere Patienten erhalten beim Einsetzen der festen Apparatur genaue Einweisungen in die richtige Zahnputztechnik während der Zeit mit der festsitzenden Zahnspange.

    Eine Bracketumfeldversiegelung und professionelle Zahnreinigungen während der Behandlung geben hier zusätzliche Sicherheit.

  • Müssen bleibende Zähne gezogen werden?

    Die moderne Kieferorthopädie ermöglicht zunehmend Behandlungswege, um das Ziehen von bleibenden Zähnen zu vermeiden.

    Es gibt jedoch Behandlungsfälle in denen durch ausgeprägten Platzmangel oder ungünstige Wachstumsrichtung das Ziehen von bleibenden Zähnen notwendig wird.

  • Wie oft muss man kommen?

    Das ist abhängig von der Art der Zahnspange. Eine herausnehmbare Zahnspange sollte alle 7 bis 8 Wochen kontrolliert und gegebenenfalls nachgestellt werden. Die Kontrolle bei einer festen Zahnspange erfolgt etwa alle 5 bis 6 Wochen.

  • Muss mein Kind während der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin zur halbjährlichen Kontrolle zum Zahnarzt?

    Ja, das ist unbedingt erforderlich. Natürlich schauen wir während der kieferorthopädischen Behandlung, ob mit den Zähnen alles in Ordnung ist. Falls ein Zahn kariös ist oder entfernt werden muss, geben wir schriftliche Anweisungen für den Hauszahnarzt mit. Die prophylaktische Betreuung und die halbjährliche Kontrolle bleibt jedoch in den Händen des Hauszahnarztes.

  • Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

    Die Dauer der Behandlung hängt von der Art und Schwere der Fehlstellung sowie von der Mitarbeit und der Reaktionsweise des Patienten ab.

    Sehr leichte Fehlstellungen können schon in wenigen Monaten korrigiert werden während eine umfassende kieferorthopädische aktive Behandlung meist 2 bis 3 Jahre dauert. Daran schließt sich eine 1 bis 2 jährige Stabilisierungsphase an.

  • Bleiben die Zähne nach der Behandlung ein Leben lang gerade?

    Diese Garantie kann leider niemand geben. Es ist sehr wichtig, dass die Zähne nach einer aktiven Behandlung, die zum Beispiel mit einer festsitzenden Zahnspange durchgeführt wird, sehr lange stabilisiert werden. Das kann sowohl mit herausnehmbaren Zahnspangen oder auch mit festsitzenden Haltedrähten, die von innen hinter die Zähne geklebt werden (Retainer) erfolgen.

    Wir kontrollieren mindestens noch 1 Jahr nach Abschluss der aktiven Behandlung dass sich die Zähne nicht wieder verschieben und geben unseren Patienten am Ende der Behandlung eine Trageempfehlung der Haltegeräte für mindestens 2 Jahre mit.

    Leider kann es trotz langer Stabilisierung im Erwachsenenalter besonders bei den Unterkieferfrontzähnen wieder zu Engständen kommen.

  • Bis zu welchem Alter können Zahnregulierungen vorgenommen werden?

    Zähne können zeitlebens bewegt werden, daher können die meisten Zahnfehlstellungen auch noch im Erwachsenenalter korrigiert werden, vorausgesetzt Zähne und Zahnhalteapparat sind gesund.

    Liegen jedoch ausgeprägte Kieferfehlstellungen vor (Rückbiss, Vorbiss) kann dies im Erwachsenenalter nur durch eine kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgische Behandlung behoben werden.

  • 1

0 64 41 / 74 00 0